I. In Fächern mit Leistungsdifferenzierung:
Erweiterungskurse |
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Grundkurse |
ausreichend |
ausreichend |
ausreichend |
ausreichend |
II. Übrige Fächer: ausreichend
3. Es gibt keine Ausgleichmöglichkeiten.
4. In E-Kursen ist eine Unterschreitung der Mindestanforderungen um eine Notenstufe
nicht mehr möglich.
5. Zweite und evtl. dritte Fremdsprache bleiben unberücksichtigt.
6. Nachprüfungsmöglichkeit besteht, wenn durch Verbesserung um eine Notenstufe in einem Fach die Abschlussbedingungen erfüllt sind.
Sonderbestimmungen für Klasse 10:
1) Fächergruppe I: Deutsch, Mathe, Al, NW Fächergruppe II: Übrige Fächer
2) bis 6) wie in Klasse 9