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Der Begriff Wahlplicht bedeutet, dass Schüler*innen ein Fach nach Neigung, Interesse und persönlichen Stärken aus dem folgenden Fächerkanon:

auswählen können und müssen. (Für nähere Informationen bitte die einzelnen Fächer anklicken.)

Die Entscheidung für ein bestimmtes Fach will gründlich überlegt sein, denn das gewählte Fach wird über 4 Jahre, bis zum Ende der Sekundarstufe I (Klasse 10) unterrichtet. Die getroffene Wahl ist also in der Regel für die Klassen 7 bis 10 gültig.

Sollte im absolutem Ausnahmefall eine Fehlentscheidung getroffen worden sein, kann eine Korrektur der Zuweisung zu einem Fach des Wahlpflichtunterrichtes erfolgen:  in der Regel bis Ende der Klasse 7, auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten und durch Beschluss der Klassenkonferenz.

Wöchentlicher zeitlicher Umfang des WP-Unterrichtes
Die Fächer Naturwissenschaften, Arbeitswelt und Wirtschaft sowie Darstellen & Gestalten werden im JG 7 dreistündig und ab dem JG 8 zweistündig unterrichtet (120 Minuten). In den Sprachen (Latein und Französisch) gibt es dann zusätzlich eine halbe Stunde Unterricht (insgesamt 150 Minuten pro Woche). 

Wie die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik ist das WP-Fach ein Hauptfach, und es werden dort schriftliche Arbeiten geschrieben. Für Französisch und Latein sind 3, für die Bereiche Arbeitslehre und Naturwissenschaften 2-3 Klassenarbeiten pro Halbjahr vorgesehen. In den Fächern „Darstellen und Gestalten" und "Wirtschaft und Arbeitswelt" sind auch praktische Leistungsnachweise zu erbringen.

Die Abschlussnote im Wahlpflichtbereich spielt eine wichtige Rolle bei der Vergabe der Schulabschlüsse nach Klasse 10. Die Note „mangelhaft" kann den Hauptschulabschluss gefährden. Für die Fachoberschulreife muss WP mindestens mit der Note „ausreichend" und für die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe mindestens mit der Note „befriedigend" abgeschlossen werden. Ausgleichsregelungen hierzu an anderer Stelle.

Wichtig zu beachten:

Wer das Abitur machen möchte, muss im Laufe der Schulzeit neben Englisch noch eine 2. Fremdsprache erlernen. Man kann mit der 2. Fremdsprache -Französisch oder Latein- im 7. Schuljahr beginnen. Wenn die Interessen und Fähigkeiten zu diesem Zeitpunkt aber eher in anderen Bereichen liegen, kann die 2. Fremdsprache auch noch mit Beginn des 9. Schuljahres - Französisch- oder des 11. Jahrgangs -Spanisch- belegt werden.