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Schulordnung für die Anne-Frank-Gesamtschule Viersen

1. Vorbemerkung

1.1 Unsere Schule ist eine Gemeinschaft von Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern,
in der jeder auf jeden angewiesen ist.

1.2 Jeder ist darum aufgerufen, mitzuhelfen und Verantwortung zu tragen. Gegenseitige
Rücksichtnahme und Kameradschaft sollten selbstverständlich sein.

1.3  Die Schulordnung ist eine Richtlinie, die für alle gilt und auf die sich alle beziehen können.

1.4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung mit den
entsprechenden Verwaltungsvorschriften.

2. Allgemeine Verhaltensregeln

2.1 Niemand darf beim Lernen gestört werden.

2.2 Die Gruppen müssen während der Unterrichtszeit arbeiten können. Deshalb ist es
erforderlich, das alle pünktlich anfangen und aufhören.

2.3  Die Schule gehört uns allen. Wer etwas beschädigt, muss den Schaden melden.
Mutwillig angerichtete Schäden müssen bezahlt werden. Für den Ersatz verursachter
Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2.4 In der Schule wollen wir uns wohlfühlen. Wenn Papier und Abfälle herumliegen, wenn
Wände beschmutz und verschmiert werden, wenn ständig Krach ist, dann wird es für uns alle
ungemütlich und unfreundlich.

2.5 Alle Schüler haben die Räume, in denen sie gearbeitet haben, so zu verlassen dass die
nächsten, die diesen Raum benutzen, nicht erst aufräumen und saubermachen müssen.

2.6  Auf dem Weg zur Schule (auch im Bus) verhalten wir uns so, dass niemand belästig, gestört
oder gefährdet wird.

3. Regelungen zur Ordnung auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden

3.1 Als Schulweg ist die kürzeste bzw. sicherste Verbindung zu wählen. Für den Versicherungs-
Schutz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3.2 Das Schulegelände darf während der Schulzeit nur mit besonderer Erlaubnis verlassen
werden.

3.3 Für die Garderobe sind die Kleiderhaken auf den Fluren zu benutzen.

3.4 Wertgegenstände werden bei Diebstahl nicht ersetzt. Deshalb sind diese selbst zu
beaufsichtigen.

3.5 Auf dem Schulgelände haben die Schüler die Anweisungen der Lehrer und des
Hausmeisters zu befolgen. Jeder sorgt dafür, dass die Anlage, Einrichtungen und
Gegenstände in der Schule pfleglich behandelt und nicht beschädigt werden.

3.6 Während der Unterrichtszeit ist nur Lehrern und Schülern unserer Schule, den
Erziehungsberechtigten sowie den mit Schulleitung abgesprochenen Gästen das
Betreten des Schulgeländes erlaubt.

3.7 Kontakte zu schulfremden Personen sind vor und während der Unterrichtszeit nicht gestattet.

3.8 Während des Lehrerwechsels bleiben die Schüler im Klassenraum und bereiten sich auf den
nachfolgenden Unterricht vor bzw. gehen in die vorgesehenen Fachräume.

3.9 Zu den großen Pausen verlassen die Schüler die Unterrichtsräume und gehen auf den
Schulhof.

3.10 Beim ersten Klingeln zum Ende der großen Pause gehen die Schüler unverzüglich zu
ihren Unterrichtsräumen.

3.11 Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn die klasse noch ohne Lehrer, so fragt der/die
Klassensprecher/in bzw. der/die Kurssprecher/in im Sekretariat nach.

3.12 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Es werden nur solche
Dinge mit zur Schule gebracht, die für den Unterricht benötigt werden.

3.13 Die Mensa ist Speiseraum und kein Aufenthaltsraum.

3.14 Das Kaugummikauen ist in der Schule nicht erlaubt.

3.15 Auf dem Schulgelände sind für Schüler aus rechtlichen und gesundheitlichen Gründen das
Rauchen und der Konsum von Alkohol und anderen Drogen verboten.

3.16 Bei Unfällen ist sofort die nächsterreichende Lehrkraft, die Schulsekretärin oder der
Hausmeister zu benachrichtigen.

3. 17 Das Fahren auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt.

3.18 Alle auf dem Schulgelände abgestellten Räder müssen jederzeit verkehrssicher sein.
Die Schule behält sich die Sicherstellung nicht Verkehrsgerechter Räder vor, die dann
von den Erziehungsberechtigten abzuholen sind.


4. Schlussbestimmung:

Diese Schulordnung tritt am 31.05.1994 in Kraft.