Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Eltern,

nach einem Verlauf des letzten Schuljahres, der so für niemanden vorstellbar war, beginnt in wenigen Tagen das neue Schuljahr 2020/21.

den Flieger bekommenAlle Schulen sind aufgefordert, das größtmögliche Maß an Normalität anzubieten. Auch wir haben uns in den letzten Tagen intensiv mit den Vorgaben zu Schulplanungen und Hygieneansprüchen des Ministeriums auseinandergesetzt. Wir sind bestrebt, einen möglichst regulären Unterrichtsplan zu erstellen und gleichzeitig den besonderen Ansprüchen an die Hygiene gerecht zu werden:

  • Wir möchten unseren Schüler*innen Unterricht nach Plan anbieten und dennoch die Ansteckungsgefahr mit Covid19 minimieren.
  • Wir können alle nicht abschätzen, wie sich die Pandemie-Situation in den kommenden Wochen entwickelt und welche Konsequenzen dies für unseren Schulbetrieb haben wird.
  • Wir rechnen damit, eventuell auch zu einem späteren Zeitpunkt Planungen der dann aktuellen Situation anpassen zu müssen.

Zunächst möchten wir Ihnen folgende Fragen beantworten:

 

Wie verläuft die erste Schulwoche?
  • Die Einschulungsveranstaltung für die neuen 5er-Klassen findet in jeweils halber Klassenstärke statt, und zwar um 14.00 und 15.30 Uhr. Die Eltern und neuen 5er-Schüler*innen wurden hierzu bereits separat per Post informiert. Aufgrund der aktuellen Wettersituation denken Sie bitte ggf. an eine Kopfbedeckung, da die Begrüßungsfeier im Freien stattfindet. Zudem denken Sie auch an die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung für Sie und Ihr Kind.
  • Für alle anderen Schüler*innen findet am ersten Schultag (Mittwoch, den 12.08.2020) in den ersten beiden Stunden Unterricht mit den Klassenlehrer*innen in ihrem Klassenraum statt. Hier werden alle wichtigen Informationen zum Start des neuen Schuljahres ausgetauscht.
    • An diesem Tag schließt der Unterricht für alle Schüler*innen der Klassen 6 bis 10 nach der 2. Stunde (10.30 Uhr), da die Unterstützung aller Lehrer*innen für den Umzug der Jahrgänge 9 bis 13 vom Beberich zurück an die Lindenstraße benötigt wird.
  • Die Schüler*innen der Oberstufe treffen sich wie folgt:
    • EF: Zeiten gemäß Mitteilungen in dem Padlet „EF“, da die Einführung im Schichtbetrieb erfolgt, Lindenstr., 3. Etage
    • Q1: 1./2. Std., Turnhalle Altbau Rahser
    • Q2: 1./2. Std., Forum Rahser (siehe auch Padlet „Q2“)
    • Im Anschluss daran endet der Unterricht für diese Gruppen.
    • Alle weiterführenden Informationen erfolgen über die Jahrgangspadlets.
  • Am Donnerstag und Freitag (13./14.08.2020) findet für alle Schüler*innen aller Jahrgänge Unterricht mit den Klassenlehrer*innen von der 1. bis zur 3. Stunde statt.
  • Aufgrund der Schulmail des Ministeriums vom 03.08.2020 muss ein neuer Stundenplan erstellt werden.
Wann und wie beginnt der Unterricht für die Jahrgänge 9 bis Q2 an der Lindenstraße?
  • Der Umzug erfolgt parallel zu einigen Handwerkerarbeiten seit Montag (03.08.2020) und wird im Laufe der Woche abgeschlossen sein. Dies bedeutet, dass unsere Lehrer*innen ab Mittwoch endlich „ihre“ Fachräume einrichten können.
  • Ebenso wie in allen anderen Schulen in Viersen erhalten auch wir eine Umstellung und Modernisierung der vorhandenen IT (Hard- und Software). An der Lindenstraße soll diese am Mittwoch abgeschlossen sein.
Wie geht es mit den Padlets und LOGINEO NRW LMS weiter?
  • Der Einsatz der Padlets soll im Unterricht unterstützend erfolgen und für den Fall eingeübt werden, falls wieder eine Schließungsphase nötig wird.
  • Es gibt inzwischen die Möglichkeit, dass für Familien in schwieriger finanzieller Lage ein Computer (Laptop) leihweise vom Land NRW zur Verfügung gestellt wird.  
    • Diese finanziellen Mittel werden durch die Kommune (den Schulträger) verteilt. Absprachen über den genauen Verlauf dieser Anträge werden zurzeit mit dem Schulträger besprochen. Hierzu informieren wir Sie, sobald es eine Regelung gibt, umgehend.
  • Der Einsatz des Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS ist in Vorbereitung.
    • Mit LOGINEO NRW LMS können Lehrer*innen Unterrichtsmaterial (z. B. Texte, Bilder, Ton- und Videoaufnahmen) digital zur Verfügung stellen, den Lernfortschritt verfolgen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und individuelle Rückmeldungen geben.
    • Schüler*innen können Aufgaben bearbeiten, Beiträge einreichen und Rückmeldungen erhalten.
    • Lehrkräfte und Schüler*innen können miteinander kommunizieren, beispielsweise Fragen stellen und beantworten.
Wie sieht das Hygienekonzept der Schule aus?

Wesentliche Informationen hierzu haben wir durch die Mitteilung des Schulministeriums erhalten. Weiterhin haben wir die bereits vor den Sommerferien gültigen Hygieneregelungen für den Regelbetrieb angepasst oder auch erweitert. Grundsätzlich ist das Abstandsgebot von 1,5 Metern zueinander im Regelbetrieb nicht einzuhalten. Dennoch sollte dies, wo immer es möglich ist, weiterhin beachtet werden!

Weitere Regelungen für den Schulbetrieb sind:

  • Für alle Schüler*innen gilt vom Betreten des Schulgebäudes / Schulgeländes bis zum Verlassen des Schulgebäudes / des Schulgeländes eine vollständige Maskenpflicht. Diese umfasst das Schulgelände, das Schulgebäude, inklusive der Unterrichtszeit. Diese Regelung ist eine Vorgabe des Ministeriums und unbedingt einzuhalten.
  • Die Eltern sind für die Ausstattung ihrer Kinder mit ausreichend Mund-Nase-Schutzmasken verantwortlich. Bitte achten Sie (je nach „Modell“) darauf, dass Ihr Kind über eine ausreichend große Anzahl an Masken verfügt, beachten Sie die entsprechenden Hinweise zur Nutzung eines Mund-Nase-Schutzes. Hier finden sich auch weitere Hygieneinformationen.
  • Schüler*innen, die über keinen Mund-Nase-Schutz verfügen, können nicht am Unterricht teilnehmen! Entweder werden diese Schüler*innen nach Hause geschickt oder Eltern müssen einen Mund-Nase-Schutz zur Schule bringen.
    • Gegen einen Kostenbeitrag von 1 Euro kann notfalls ein Mund-Nase-Schutz im Sekretariat käuflich erworben werden. Diese Ersatzmasken stehen aber nur im begrenzten Umfang zur Verfügung.
  • Wir behalten das Einweg-System bei, d. h. das Schulgebäude kann nur durch die bekannten Ein- und Ausgänge betreten bzw. wieder verlassen werden.
  • Nach dem Betreten des Gebäudes muss jede/r Schüler*in die Hände reinigen oder desinfizieren.
  • Weitere Maßnahmen betreffen die Durchführung des Unterrichtes (u. a. Sitzordnung) und das Lüften der Räume. Dies wird jeweils von den Klassen- und Fachlehrer*innen besprochen.
Welche Sonderregelungen für den Unterricht gibt es sonst noch?
  • Für den Unterricht in den Fächern Sport und Musik wird es gesonderte Hygieneregelungen geben. Hierüber informieren die Fachlehrer*innen jeweils in ihren Klassen bzw. Kursen.
  • Die Stufenfahrten der Q2 finden leider nicht statt.
  • Die Gremien der Schulmitwirkung (Klassenpflegschaft etc.) werden wie gewohnt unter Hygienestandards stattfinden. Hierzu wird gesondert eingeladen und informiert.
Wird die Sonderregelung zur Teilnahme am Unterricht von Schüler*innen mit Vorerkrankung fortgeführt?
  • Bei Schüler*innen, die selbst an einer Vorerkrankung leiden, entscheiden die Eltern (bestenfalls in Rücksprache mit einem Arzt), ob ein Schulbesuch eine gesundheitliche Gefährdung darstellt.
    • In einem solchen Fall müssen die Eltern schriftlich erklären, dass für den Sohn / die Tochter wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion besteht.
    • In Zweifelsfällen kann die Schule die Vorlage eines Attestes verlangen.
    • Die Vorlage eines Attestes ist in jedem Fall vorgeschrieben, wenn die Abwesenheit länger als 6 Wochen andauert.
  • Im Falle von vorerkrankten Familienmitgliedern, die mit einer Schüler*in in häuslicher Gemeinschaft leben, ist folgende Regelung gültig:
    • Die Nichtteilnahme dieser Schüler*in am Präsenzunterricht ist nur in engen, begrenzten Ausnahmefällen möglich. In der Regel soll der Schutz vor einer Infektion vorerkrankter Familienmitglieder innerhalb der Familie gewährleistet werden.
    • Wird die Befreiung vom Unterricht dennoch beantragt, ist hierzu ein ärztliches Attest des betroffenen vorerkrankten Familienmitglieds vorzulegen.
  • Für alle Schüler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, gilt:
    • Es besteht Schulpflicht in Form der Verpflichtung zur Teilnahme am durchgeführten Distanzunterricht.
    • Ebenfalls bleibt die Teilnahme an Prüfungen in der Schule bestehen.
Was mache ich, wenn mein Kind Anzeichen einer Erkältungserkrankung hat?
  • Stellen Sie bei Ihrem Kind Anzeichen einer Erkältungskrankheit fest (etwa Schnupfen), muss Ihr Kind für 24 Stunden zu Hause bleiben, die weitere Entwicklung der Erkrankung muss beobachtet werden.
    • Wenn keine weiteren Symptome auftreten (wie z. B. Husten, Fieber etc.), nimmt Ihr Kind wieder am Unterricht teil.
    • In allen anderen Fällen muss eine ärztliche Untersuchung der Erkrankung erfolgen.
  • Für alle Fälle gilt das an unserer Schule vereinbarte Entschuldigungsverfahren: melden Sie also Ihr Kind in allen Fällen telefonisch morgens im Sekretariat als krank.
  • Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage als Familie aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückgekehrt sind, beachten Sie bitte die Vorgaben für diese Reisegruppe.
    • vtl. befinden Sie sich in einer 14-tägigen Quarantänezeit. Falls dies zutrifft, informieren Sie uns bitte.
    • Wichtige Hinweise zu diesem Thema erhalten Sie beim MAGS: Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.

 

Aufgrund der besonderen Personalsituation, die die Corona-Situation mit sich bringt, und aufgrund weiterer Ansprüche an den Hygienestandard werden Ihre Kinder mit der ein oder anderen Veränderung konfrontiert werden. Ich möchte Sie schon jetzt um Verständnis für Maßnahmen bitten, die aufgrund der besonderen aktuellen Lage geboten oder dringend erforderlich sind, zuweilen aber auch Unannehmlichkeiten oder Verärgerung auslösen können. Ich möchte nochmals betonen, dass neben der Gewährleistung eines regulären Schulbetriebs immer auch die Ansprüche an Hygienestandards zu erfüllen sind. Dies geht nicht ohne Einschnitte in gewohntes Arbeiten oder gewohnte Arbeitsabläufe. Wir tun unser Bestes, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis möchte ich mich schon jetzt bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. M. Landman

AFG aktuell

Bewegliche Ferientage 2023/24

Bewegliche Ferientage 2023 2024

Anmeldungen

Anmeldung Jahrgang 5

Sie möchten Ihr Kind bei uns anmelden?

Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe

Informationen finden Sie hier: Informationen zur gymnasialen Oberstufe.

Informationsabend:

Dienstag, 28. November 2023 um 19 Uhr im Forum der Schule am Standort Rahserstr. 134/137 (Neubau).

Anmeldetermin:   

  • 26. Januar 2024 13:00 - 18:00 Uhr am Standort Lindenstr. 7, 41747 Viersen
  • 02. Februar 2024 13:00 - 18:00 Uhr am Standort Lindenstr. 7, 41747 Viersen

Anmeldungen für die gymnasialen Oberstufe sind auch möglich über:

  • Schüler Online, oder
  • nach telefonischer Absprache mit Herrn Holste (02162-817260)

 

Unser Stundenraster

 1. Std.  8:10 - 9:10 Uhr
 1. Hofpause  9:10 - 9:30 Uhr
 2. Std.  9:30 - 10:30 Uhr
 3. Std.  10:35 - 11:35 Uhr
 2. Hofpause  11:35 - 11:55 Uhr
 4. Std.  11:55 - 12:55 Uhr

 5./6. Std.

 bzw. Mittagspause

12:55 - 13:25 Uhr / 13:25 -13:55 Uhr

12:55 - 13:55 Uhr

 7. Std.  13:55 - 14:55 Uhr
 8. Std. 15:00 - 16:00 Uhr

 

 

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