Praxiskurse (SBO 6)
Für SuS mit besonderem Förderbedarf werden ab der Jahrgangsstufe 9 Praxiskurse angeboten.
Unter besonderem Förderbedarf versteht man in diesem Kontext auch SuS, die sich ihrer beruflichen Orientierung noch nicht so sicher sind und noch etwas mehr Einblick in einige Berufsfelder brauchen.
Die Praxiskurse finden in den Werkstätten des Kolping-Werks Amern oder im BZNR in Viersen statt. Es können einige wenige SuS teilnehmen, aber auch ganze Klassenstärken sind möglich.
Die SuS vertiefen praktische Erfahrungen in einem Berufsfeld bzw. ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen mit Bezug auf Anforderungen in mehreren Ausbildungsberufen. Jeder Praxiskurs besteht aus einem Set von handlungsorientierten Aufgaben, die berufliche Tätigkeiten eines Berufsfelds exemplarisch und praxisnah vermitteln.
Die Vor- und Nachbereitung geschieht wieder im Unterricht und werden im Portfolioinstrument festgehalten. Die Teilnahme wird zertifiziert. An den Praxiskursen können nur SuS teilnehmen, die auch schon an der Potenzialanalyse zu Anfang der Klasse 8 teilgenommen haben.
Abkürzungsverzeichnis • SBO – was ist das?
Unsere Partner:
à propos…
Es ist ja auch so'n Ding, dass Intelligenz das am gerechtesten verteilte Gut der Welt ist, weil jeder denkt, er hätte genug davon.
Quelle: Tanja Gabriele Baudson in WDR Zeitzeichen vom 18.10.2021
AFG aktuell
Einschulung JG 5
So macht Schule wieder mehr Spaß
Auch unsere Schulhündin Tetris findet den Unterricht mit den neuen digitalen Tafeln viel interessanter, mit denen der komplette 7. Jahrgang seit einigen Wochen ausgestattet ist.
Nach und nach werden auch die weiteren Klassen mit den Active Panels ausgerüstet.
Brief der Ministerin zum Schulstart
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
zum neuen Schuljahr wendet sich unsere Ministerin, Frau Dorothee Feller, in folgenden Schreiben an Euch und Sie:
BRIEF DER MINISTERIN AN DIE ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
BRIEF DER MINISTERIN AN VOLLJÄHRIGE SCHÜLER*INNEN
Ab dem 10. August 2022 gilt demnach Folgendes:
- Abstände sollten da eingehalten werden, wo dies sinnvoll möglich ist.
- Regelmäßiges Händewaschen sowie
- das freiwillige Tragen einer Maske wird empfohlen.
- Das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten.
- Schülerinnen und Schüler testen sich bitte im Verdachtsfall - d.h. bei Vorliegen der typischen COVID-19-Symptome- vor Antritt des Schulweges selbst und bleiben gegebenenfalls zuhause.
Testungen
Am ersten Unterrichtstag besteht die Möglichkeit, sich in der Schule selbst zu testen.
Sollte sich in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome einer Atemwegsinfektion ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona- Infektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf den Test kann in der Regel dann verzichtet werden, wenn den Lehrkräften eine Bestätigung vorgelegt wird, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause bereits durchgeführt wurde.
Jede Schülerin/jeder Schüler erhält Tests für zuhause.